Niedersächsisches Innovationsförderprogramm Forschung und Entwicklung
Ziel der Förderung:
Verbesserung der Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Realisierung innovativer Vorhaben mit dem Ziel, neue vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird wie gefördert?
- Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue oder erheblich verbesserte vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
- Innovative Vorhaben zur Effizienzsteigerung bei der Energieerzeugung und -nutzung sowie zur Energieeinsparung.
- Die Höhe der Zuwendung, bezogen auf die förderfähigen Ausgaben, beträgt
- für KMU bis zu 35%,
- für kleine Unternehmen, die jünger als 5 Jahre sind, bis zu 45%,
- für Unternehmen, die nicht den KMU-Kriterien entsprechen, bis zu 25%,
- zusätzlich 10% bei Verbundvorhaben mit Beteiligung von mindestens einem KMU oder Kooperationsvorhaben mit mindestens einer Forschungseinrichtung. Der Anteil eines Partners darf nicht mehr als 70% derm förderfähigen Gesamtausgaben betragen. Der Anteil der Forschungseinrichtung an einem Kooperationsvorhaben muss mindestens 10 % betragen.
