Niedersächsisches Innovationsförderprogramm Forschung und Entwicklung

Ziel der Förderung:

Verbesserung der Marktchancen kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Realisierung innovativer Vorhaben mit dem Ziel, neue vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird wie gefördert?

  • Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit dem Ziel, neue oder erheblich verbesserte vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
  • Innovative Vorhaben zur Effizienzsteigerung bei der Energieerzeugung und -nutzung sowie zur Energieeinsparung.
  • Die Höhe der Zuwendung, bezogen auf die förderfähigen Ausgaben, beträgt
  • für KMU bis zu 35%,
  • für kleine Unternehmen, die jünger als 5 Jahre sind, bis zu 45%,
  • für Unternehmen, die nicht den KMU-Kriterien entsprechen, bis zu 25%,
  • zusätzlich 10% bei Verbundvorhaben mit Beteiligung von mindestens einem KMU oder Kooperationsvorhaben mit mindestens einer Forschungseinrichtung. Der Anteil eines Partners darf nicht mehr als 70% derm förderfähigen Gesamtausgaben betragen. Der Anteil der Forschungseinrichtung an einem Kooperationsvorhaben muss mindestens 10 % betragen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den auf den Internetseiten der NBank.

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Die Imagebroschüre des Netzwerks
Die Imagebroschüre des Netzwerks
Das Machining Innovations Network - Netzwerk für innovative Zerspanungstechnologie - stellt sich vor. | Sprache: Deutsch/Englisch | 9 Seiten
Copyright: Machining Innovations Network